Freitag, 13. Januar 2012

Staatliche Neugier - die 2.

Die Süddeutsche schreibt am 12.1.1012 „der Staat wird immer neugieriger“. So jedenfalls beklagt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte. „ gegen diesen ungehemmten Zuwachs müsse der Gesetztgeber dringend vorgehen.“ Da ist er aber schnell dran! Ich habe in meinem Blog vom Montag, Februar 20, 2006 bereits folgendes geschrieben: Montag, Februar 20, 2006 ....aber interessant ....... Kontenabfragen, Gerechtigkeit und Wahrheitsliebe, SZ vom 17.2.2006 <<< Ach, was muss der einfache Bürger immer bedenken. Was ist ihm wichtiger: Gerechtigkeit, Wahrheit, Sicherheit oder womöglich sein eigenes Geld? Da das Priorisieren offensichtlich etwas Schwieriges zu sein scheint, hat das Herr Steinbrück für uns schon übernommen. „Steuergerechtigkeit geht vor Datenschutz. (oder genauer vor datenschutzrechtlichen Einwänden) so wird Peer Steinbrück zitiert, in der SZ vom Freitag 17. Feb 2006. Seite 32 Interessanterweise nur in der Druckversion. In der e-Version im Internet ist der Artikel gekürzt und durchaus nicht so brisant. Dies ist der Originalartikel im e-Paper: Streit um Kontenabfragen stw. Düsseldorf - Im Streit um die Rechtmäßigkeit von automatischen Kontenabfragen und den Umfang des Bankgeheimnisses erwartet Hermann Burbaum, Chef der Volksbank Raesfeld, im ersten Halbjahr 2006 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Bank hatte in den Jahren 2003/04 Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren der Kontenabrufe durch Finanzämter und Sozialbehörden erhoben. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sind im vergangenen Jahr die Kontoverbindungen von 72 600 Bankkunden durchleuchtet worden. Zu diesem Zwecke mussten Daten bei insgesamt 2300 Banken abgeglichen werden. Nun, das klingt gar nicht so spektakulär. 72600 Bankkonten durchleuchtet; das sind pro Arbeitstag ja irgendwo zwischen 200 und 300. Aber was hat man uns vor 2 Jahren, bei der Einführung der Kontenabfrage alles erzählt . : Es sei gar nicht so einfach, Bankkonten zu durchleuchten. Und das könne ja auch nicht jeder Sachbearbeiter. Da müsse er erst die Erlaubnis seiner Vorgesetzen einholen. Oder überhaupt nur der sei berechtigt, die Konten zu durchleuchten. Nicht dass ich Steuergerechtigkeit als gering oder minderwichtig betrachte. Ja ich hätte sie irgendwie zumindest auf der gleichen Stufe wie Ehrlichkeit allgemein, oder Gesetzestreue, auch von Seiten des Staates und der Behörden gesehen.– Und jetzt zitiere ich aus der Printversion der SZ vom 17.2. Der Artikel dort ist etwas länger und enthält folgende Passagen. „Datenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen hatten bei stichprobenartigen Ermittlungen in neun von zehn Fällen Gesetzesverstöße festgestellt. So wurden die Gründe für eine Anfrage nicht dokumentiert und die betroffenen Bürger nicht informiert.“ Das ist schon ein Hammer. 90 % der Durchleuchtungen sind nicht gesetzeskonform. Aber andererseits – haben wir den Beteuerungen der Politiker je geglaubt? Und - glauben Sie, dass das alles ist? Natürlich nicht. Denn im selben Artikel weiter oben steht auch noch, dass die Bafin - die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Bankinstitute zwingt, für mehr als 100 Mio. € ihre technischen Kapazitäten so aufzurüsten, dass täglich bis 25000 Abfragen pro Bank möglich sind. (Ich habe mich nicht verschrieben fünfundzwanzigtausend) Auf Basis des bisherigen Gesetzes – mit Zustimmung des Vorgesetzten, mit Dokumentation der Gründe und Information der Betroffenen. Falls ihnen das Lachen noch nicht vergangen ist – betrachten sie sich durch diesen Blog als vorbeugend informiert. Mehr werden Sie von der staatlichen Durchleuchtung und Big-Brotherlichen Beäugung ohnehin nur erfahren, wenn Sie ein Steuersünder sind. D.H. Wenn Sie Ihr Geld immer noch in Deutschland verwalten oder investieren. Langfristig brauchen Sie sich aber nicht wirklich sorgen. Ein Land das sich so verhält, seine Bürger so missachtet, seine Bürger so wenig motiviert und seine wirtschaftlichen Chancen so verspielt hat in nicht allzu ferner Zeit sowieso auch ausgespielt. Oder sich, wie andere Beispiele zeigen, so autoritär entwickelt, dass sie sich auch keine Gedanken mehr machen müssen. Die macht sich dann schon ein anderer für Sie. >>> Bemerkenswert ist, dass es im vergangenen Jahr nur knapp 63.000 Abfragen gewesen sein sollen. Kann es sein, dass das automatisierte System, das in dem SZ Beitrag von 2006 skizziert wird, nicht funktioniert? Und dass es den Beamten mittlerweile einfach zu langweilig wird, immer neue Konten abzufragen? Nein, meint das Bundesfinanzministerium. Man schau doch jetzt nur nach um ausstehende Forderungen zu vollstrecken.. Während der Datenschützer kleinmütig das eigentliche gesetzliche Begründen und Vorabfragen der Schuldner anmahnt, weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass das ja passiert! Der Schuldner werde über die Möglichkeit eines Kontenabrufs informiert. Heißt es. Rechnen Sie mal mit: 63.000 Abrufe im Jahr das sind bei, im Mittel 252 Arbeitstagen bundesweit, immerhin 250 Informationen an Schuldner –täglich. Haben Sie schon einmal von so etwas gehört?
Irgendwie interessant, oder?

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